Informationen für Verordner:innen
Diese Seite richtet sich an Ärzt:innen und Psychotherapeut:innen, die Patient:innen mit schweren psychischen Erkrankungen durch Soziotherapie unterstützen möchten.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zur Verordnung, zu den Abläufen und zur Zusammenarbeit – kompakt, transparent und praxisnah.
Soziotherapie kann Patient:innen helfen, ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung überhaupt wahrzunehmen, Rückfälle zu vermeiden und wieder eigenständige Alltagsstrukturen aufzubauen.
Sie wirkt als Brücke zwischen medizinischer Behandlung und sozialer Teilhabe und kann in Phasen der Instabilität wesentlich dazu beitragen, Krisen zu vermeiden und Belastungen zu reduzieren.
Wer kann Soziotherapie verordnen?
- Vertragsärzt:innen (z. B. Fachärzt:innen für Psychiatrie, Nervenheilkunde, Allgemeinmedizin)
- Psychologische Psychotherapeut:innen und Kinder-/Jugendlichenpsychotherapeut:innen
Voraussetzung:
Ihre Praxis muss bei der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) für die Verordnung von Soziotherapie registriert sein. Dies geschieht durch eine einfache Mitteilung oder Antragstellung bei der zuständigen KV.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Fachverbände
Indikation
Soziotherapie kann verordnet werden, wenn bei einer psychischen Erkrankung:
- die eigenständige Inanspruchnahme von Behandlung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist,
- eine psychische oder psychosoziale Desorientierung besteht, und
- eine ambulante Behandlung durch strukturierende, motivierende Begleitung ermöglicht oder stabilisiert werden kann.
Richtwert für die Indikationsstellung:
Ein GAF- oder WHODAS-Wert von ≤ 40 (kein Muss, aber sinnvoller Orientierungsrahmen).
(Die GAF Tabelle ist hier verlinkt – für nähere Informationen bitte anklicken.)
Ablauf der Verordnung
1. Formular „Muster 26 – Verordnung von Soziotherapie“
- Das Formular Muster 26 - Verordnung von Soziotherapie (gemäß § 37a SGB V) ist über die Praxissoftware oder über die zuständige Kassenärztliche Vereinigung erhältlich.
- Angabe von Diagnose (ICD-10), Behandlungszielen und Umfang (initial häufig 30 Einheiten × 60 Minuten)
- Kooperationspartner: Meike Hoffmann – Soziotherapie (bitte eintragen)
2. Antrag und Genehmigung
- Das Formular wird von der Patientin/dem Patienten oder durch mich an die Krankenkasse übermittelt.
- Die Krankenkasse prüft und bewilligt bei medizinischer Notwendigkeit.
- Nach Bewilligung erfolgt die Terminplanung und Durchführung der soziotherapeutischen Begleitung.
3. Durchführung und Kommunikation
- Regelmäßige soziotherapeutische Sitzungen (Einzel-, Gruppen- und Umfeldarbeit, ggf. Begleitungen)
- Krisenintervention und Motivation zur Inanspruchnahme medizinischer Behandlung
- Soziale und rechtliche Orientierungshilfen
Regelmäßige Kurzberichte und enge Kooperation mit behandelnden Ärzt:innen und Therapeut:innen
Abrechnung und Aufwand
- Die Verordnung erfolgt über das Formular Muster 26 (M26) und ist EBM-abrechenbar (Ziffern je nach KV).
- Der zusätzliche Aufwand für Ihre Praxis ist gering – die Koordination, Dokumentation und Berichterstattung übernehme ich.
Zusammenarbeit
- Ich lege Wert auf eine klare, kollegiale und transparente Zusammenarbeit.
- Fester Kontaktkanal für Rückfragen per Telefon oder E-Mail
- Kurze, strukturierte Rückmeldungen über Verlauf und Wirksamkeit
- Verlässliche Kommunikation bei Krisen oder Änderungen im Behandlungsverlauf
- Koordination weiterer Hilfen und Netzwerkarbeit bei Bedarf
Materialien und weiterführende Informationen
- Informationsschreiben für Facharztpraxen (PDF) Herunterladen
- Informationsschreiben für Hausarztpraxen (PDF) Herunterladen
- Informationsschreiben für Kinder- und jugendpsychiatrische-Praxen (PDF) Herunterladen
- Informationsschreiben für psychotherapeutische Praxen (PDF) Herunterladen
Kontakt für Rückfragen und Kooperation
Für fachliche Rückfragen oder eine unkomplizierte Abstimmung zur Verordnung erreichen Sie mich per
Telefon oder E-Mail.
Alternativ können Sie das Kontaktformular nutzen.
