FAQ – Soziotherapie nach § 37a SGB V
Was ist Soziotherapie?
Soziotherapie ist eine verordnungsfähige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie richtet sich an Menschen mit einer schweren psychischen Erkrankung, die Unterstützung dabei brauchen, ihren Alltag zu strukturieren, medizinische und therapeutische Behandlungen wahrzunehmen und wieder mehr Selbstständigkeit zu gewinnen.
Im Mittelpunkt steht, die Behandlungskompetenz zu stärken, Rückfälle zu vermeiden und Krankenhausaufenthalte zu verkürzen oder zu verhindern – mit dem Ziel, ein möglichst selbstbestimmtes Leben im gewohnten Umfeld zu führen.
Wer kann Soziotherapie erhalten?
Soziotherapie kann verordnet werden, wenn eine schwere psychische Erkrankung vorliegt und die Fähigkeit zur selbstständigen Inanspruchnahme von Behandlung eingeschränkt ist.
Ein Hinweis ist häufig ein niedriger GAF- oder WHODAS-Wert (Richtwert ≤ 40).
Die Verordnung erfolgt durch Fachärztinnen und Fachärzte für Psychiatrie, Nervenheilkunde oder durch Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten mit entsprechender Qualifikation.
Wie läuft Soziotherapie ab?
Nach einer ärztlichen Verordnung nehmen wir gemeinsam Kontakt auf.
Zunächst findet ein Kennenlern- und Planungsgespräch statt, in dem Ziele und Schritte festgelegt werden.
Im Verlauf begleite ich Sie regelmäßig – zum Beispiel bei der Organisation von Terminen, im Umgang mit Behörden oder im Alltagstraining – immer mit dem Ziel, Ihre Selbstständigkeit zu fördern und den Behandlungsprozess zu stabilisieren.
Wie viele Stunden Soziotherapie können verordnet werden?
Eine Verordnung umfasst in der Regel bis zu 30 Einheiten innerhalb von 6 Monaten.
Bei Bedarf kann die Soziotherapie verlängert werden.
Die genaue Dauer hängt vom Verlauf und von der Einschätzung der verordnenden Ärztin bzw. des Arztes ab.
Was kostet Soziotherapie?
Die Kosten für Soziotherapie werden von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Für Versicherte ab 18 Jahren gilt jedoch eine gesetzliche Zuzahlungspflicht:
Sie beträgt 10 % der Kosten pro Kalendertag, mindestens 5 €, höchstens 10 €.
Wenn Sie bereits von Ihrer Krankenkasse von Zuzahlungen befreit sind oder Ihre jährliche Belastungsgrenze (in der Regel 2 % des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken 1 %) erreicht haben, müssen Sie nichts zahlen.
Wir können im Rahmen der Soziotherapie gemeinsam prüfen, ob eine Zuzahlungsbefreiung möglich ist und welche Unterlagen dafür erforderlich sind.
Gern unterstütze ich Sie bei der Antragstellung und im Kontakt mit Ihrer Krankenkasse.
Wie unterscheidet sich Soziotherapie von Psychotherapie oder Beratung?
Psychotherapie arbeitet in erster Linie an seelischen Symptomen und inneren Prozessen.
Soziotherapie setzt an der Schnittstelle von medizinischer Behandlung und Alltagsbewältigung an – also dort, wo Unterstützung im praktischen Leben notwendig ist, um Therapieziele überhaupt erreichen zu können.
Beratung und Coaching hingegen sind privat finanzierte Angebote ohne medizinische Diagnose und richten sich an Menschen in Veränderungs- oder Belastungssituationen.
Wie bekomme ich eine Verordnung?
Sprechen Sie mit Ihrer behandelnden Fachärztin, Ihrem Facharzt oder Ihrer Psychotherapeutin bzw. Ihrem Psychotherapeuten über Soziotherapie.
Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann eine Verordnung auf dem Muster 26 ausgestellt werden.
Gern unterstütze ich Sie bei den notwendigen Schritten und stehe auch Ihren Behandler:innen für Rückfragen zur Verfügung.
Wie kann ich Kontakt aufnehmen?
Sie können mich telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular erreichen.
Gemeinsam besprechen wir den weiteren Ablauf und planen – falls gewünscht – ein unverbindliches Kennenlerngespräch.
